Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website stromspeicher-installateure.de. Wir möchten, dass alle Menschen sie nutzen können, unabhängig von Einschränkungen und Gerät.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, vollständig vereinbar. Sie umfasst Text, Navigation sowie Listen und Profilseiten von Betrieben.
Was wir umgesetzt haben
- Alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar; ein Link „Zum Inhalt springen“ steht auf jeder Seite.
- Sichtbarer Fokusrahmen an allen Bedienelementen.
- Textkontraste nach WCAG AA (mindestens 4,5 : 1).
- Saubere Überschriften-Struktur und Landmarken für Screenreader.
- Darstellung bis 400 % Vergrößerung bzw. 320 px Breite ohne horizontales Scrollen.
- Listen sind als Listen ausgezeichnet, Brotkrumen als Navigation mit Kennzeichnung der aktuellen Seite; Telefonnummer und Website der Betriebe stehen als Text.
- Im Kostenrechner sind alle Eingaben beschriftet und in Gruppen mit Legende zusammengefasst; Fehlermeldungen erscheinen am Feld und werden vorgelesen, das Ergebnis meldet sich als Live-Region. Ohne JavaScript steht die Rechentabelle als Text bereit.
- Keine Cookies, kein Bedienhilfen-Overlay, keine Inhalte von Drittanbietern.
Prüfmethode
Selbstbewertung am 28.10.2026: automatische Prüfung mit axe-core auf drei Bildschirmbreiten (1366, 768 und 320 px) sowie Prüfung der Tastaturbedienung. Geprüft wurden Startseite, Rechtstexte, Sortierung, Länder-, Stadt- und Betriebsseiten, der Kostenrechner sowie die Wissensartikel und die Förderübersicht (Stand der Seitenprüfung: 28.10.2026, nach der Überarbeitung der Gestaltung). Die Farben sind auf mindestens 4,5 : 1 Textkontrast ausgelegt, der Tastaturfokus ist auf hellen und dunklen Flächen deutlich sichtbar, und Übergänge entfallen, wenn das Betriebssystem reduzierte Bewegung verlangt.
Feedback und Kontakt
Barrieren melden Sie uns bitte per E-Mail an kontakt@stromspeicher-installateure.de. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Schlichtungsverfahren
Führt Ihre Meldung nicht zu einer zufriedenstellenden Antwort, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG anrufen (schlichtungsstelle-bgg.de).