Marktstammdatenregister: Speicher anmelden
Stand der Angaben: 28.10.2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Das Marktstammdatenregister ist das amtliche Register für Anlagen der Strom- und Gasversorgung. Wer einen Batteriespeicher am Netz betreibt, muss ihn dort eintragen. Die Angaben in diesem Artikel folgen der Verbraucherzentrale NRW (Stand der Seite 23.07.2026).
Was ist einzutragen?
Netzgekoppelte Anlagen wie Photovoltaik, Blockheizkraftwerke und Windenergie, und ebenso Batteriespeicher. Jede Anlage wird einzeln eingetragen. Ein Speicher bekommt also einen eigenen Eintrag, auch wenn die PV-Anlage längst registriert ist. Angaben aus anderen Registern werden nicht übernommen.
Frist
- Neue Speicher: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Eine Anmeldung schon vor der Inbetriebnahme ist möglich.
- Ältere Anlagen (vor dem 31.01.2019 in Betrieb): so schnell wie möglich nachholen.
Was droht bei einem Versäumnis?
- Der Anspruch auf Vergütung nach dem EEG kann entfallen.
- Der Netzbetreiber darf die Auszahlung zurückhalten, bis die Eintragung vorliegt.
- Ein Bußgeld ist möglich, unter anderem nach § 95 EnWG.
- Banken und Fördergeber verlangen oft einen Nachweis der Eintragung.
Wer trägt ein?
Pflichtig ist der Betreiber, also in der Regel Sie. Ob der Installateur die Eintragung für Sie übernimmt, ist Verhandlungssache: Fragen Sie im Angebot danach und lassen Sie sich den Eintrag bestätigen. Wir haben nicht geprüft, wie viele Betriebe das anbieten.
Quellen
- Verbraucherzentrale NRW: Marktstammdatenregister – das müssen Sie bei Solaranlage und Co. wissen – Stand der Quelle 23.07.2026, gelesen am 28.10.2026