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Marktstammdatenregister: Speicher anmelden

Stand der Angaben: 28.10.2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

Das Marktstammdatenregister ist das amtliche Register für Anlagen der Strom- und Gasversorgung. Wer einen Batteriespeicher am Netz betreibt, muss ihn dort eintragen. Die Angaben in diesem Artikel folgen der Verbraucherzentrale NRW (Stand der Seite 23.07.2026).

Was ist einzutragen?

Netzgekoppelte Anlagen wie Photovoltaik, Blockheizkraftwerke und Windenergie, und ebenso Batteriespeicher. Jede Anlage wird einzeln eingetragen. Ein Speicher bekommt also einen eigenen Eintrag, auch wenn die PV-Anlage längst registriert ist. Angaben aus anderen Registern werden nicht übernommen.

Frist

Was droht bei einem Versäumnis?

Wer trägt ein?

Pflichtig ist der Betreiber, also in der Regel Sie. Ob der Installateur die Eintragung für Sie übernimmt, ist Verhandlungssache: Fragen Sie im Angebot danach und lassen Sie sich den Eintrag bestätigen. Wir haben nicht geprüft, wie viele Betriebe das anbieten.

Quellen

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